Checkliste
betreffend Vergabe von Credits für Fortbildungs-Veranstaltungen durch die Schweizerischen medizinischen Fachgesellschaften .
Die beratende Kommission (http://www.samw.ch/de/Portraet/Kommissionen/Beratende-Kommission.html) für die Umsetzung der Richtlinien „Zusammenarbeit Ärzteschaft – Industrie“ empfiehlt den medizinischen Fachgesellschaften, beim Entscheid über die Vergabe von Credits für Fortbildungs-Veranstaltungen nach folgender Checkliste vorzugehen:
Eine Veranstaltung kann nur dann Credits erhalten, wenn sie
• sich an den Zielen der Fortbildungsordnung der FMH (FBO, www.fmh.ch/bildung-siwf/fortbildung.html) und den Fortbildungsprogrammen der Fachgesellschaften orientiert sowie
• die Vorgaben gemäss den SAMW-Richtlinien „Zusammenarbeit Ärzteschaft-Industrie“ (Ziffer II, www.samw.ch/dms/de/Ethik/RL/AG/d_RL_ZAeI_06.pdf) erfüllt.
Zur Vermeidung administrativer Umtriebe können die Fachgesellschaften regelmässig durchgeführte, eigene Fortbildungs-Veranstaltungen oder solche von Spitälern bzw. Spitalabteilungen en bloc resp. im Voraus anerkennen.
1 Credit entspricht einer Stunde.
Anträge können nur schriftlich mit nachfolgendem Antragsformular und einer Kopie Ihres Kursprogramms bearbeitet werden
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Bei Fragen wenden Sie sich an:
Direktionssekretariat Prof. Hafner, Frau Flavia Gubler,
Dermatologische Klinik USZ,
Gloriastrasse 31, 8091 Zürich
Mail: flavia.gubler@usz.ch